Kein Grabschmuck auf Rasen- und Baumgrabstätten | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Das Frühjahr steht vor der Tür und die Mähsaison beginnt. Daher bitten wir Sie, jeglichen Grabschmuck von den Rasengräbern zu entfernen.

Kein Grabschmuck auf Rasen- und Baumgrabstätten

Wir haben festgestellt, dass auf den Rasengräbern teilweise in erheblichem Umfang Grabschmuck, Kerzen, Figuren etc. abgestellt sind. Gemäß § 28 der Friedhofsordnung der Gemeinde Mücke sind auf Urnenrasengräbern bzw. Reihenrasengräbern Grabschmuck und Anpflanzungen nicht gestattet.

Die Rasengräber wurden in die Friedhofsordnung aufgenommen, um eine Bestattungsmöglichkeit ohne die Notwendigkeit einer Grabpflege zu bieten. Hierzu ist es jedoch notwendig die Grabsteine entsprechend überfahren zu können, um der Pflege entsprechend nachkommen zu können. Die Pflege der Rasenfläche obliegt der Gemeinde Mücke.

Damit diese Pflege ungehindert erfolgen kann, bitten wir die Angehörigen, die Grabschmuck auf den Rasengräbern abgelegt haben, diesen umgehend zu entfernen.

Des Weiteren weisen wir daraufhin, dass an den Baumgrabstätten (mit Steinkranz) ebenfalls grundsätzlich keine Blumenschalen abgestellt werden oder Anpflanzungen erfolgen dürfen. Hier besteht jedoch die Möglichkeit ein kleines, dezentes Gedenkstück oder einen kleinen Blumenschmuck im Innenbereich des Steinkranzes abzulegen.

Wir weisen in diesem Zuge ebenfalls nochmal daraufhin, dass bei Missachtung dieser Vorgaben eine Beseitigung des Grabschmuckes erfolgen kann. Die Gegenstände würden dann an der jeweiligen Trauerhalle zwischengelagert, ehe sie von uns entsorgt werden. Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

Sollten Sie Fragen haben, erreichen Sie uns unter folgender Rufnummer: 06400/9102-14 (Frau Schultheiß)

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