Bebauungsplan, Flächennutzungsplan „Vorm weißen Acker II“ | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Bauleitplanung der Gemeinde Mücke, Ortsteil Sellnrod . Aufstellung des Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Vorm weißen Acker II“

Bebauungsplan, Flächennutzungsplan „Vorm weißen Acker II“

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke hat in ihrer Sitzung am 02.02.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 „Vorm weißen Acker II“ sowie der dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen.

Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines Misch- und Wohngebietes am nordwestlichen Siedlungsrand von Sellnrod, vorrangig für die mittel- bis langfristig ausgelegte Eigenentwicklung des Ortsteils.

Die Rahmenbedingungen zur Aufstellung des Bebauungsplans im vereinfachten (§ 13 BauGB) oder beschleunigten Verfahrens (§ 13a BauGB) liegen nicht vor. Die Bauleitplanung ist daher im 2-stufigen Regelverfahren inkl. Umweltprüfung aufzustellen.

Die gem. § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans (sog. „Parallelverfahren“).

Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung Sellnrod:

Flur 1: 196/5 (tw.), 303/5 (tw.), 305, 306, 307, 308, 309 (tw.), 310/11 (tw.)

Flur 6: 20 (tw.), 34 (tw.), 35, 36, 39, 40

und besitzt eine Größe von rd. 1,8 ha.

Die räumliche Lage und die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs sind darüber hinaus aus den nachfolgenden Karten ersichtlich (jeweils fett umrandete Bereiche).

2. Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.

Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie zur FNP-Änderung werden im Zeitraum vom

Dienstag den 22.04.2025 bis einschließlich Freitag den 23.05.2025

im Internet unter der Adresse:

https://gemeinde-muecke.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen.html

sowie über das zentrale Internetportal des Landes:

https://bauleitplanung.hessen.de

zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Entwurfsunterlagen im o.g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Mücke, Im Herrenhain 2, 35325 Mücke, Fachbereich III Bauen und Liegenschaften (1. OG), während der allgemeinen Dienststunden:

Montag bis Freitag: 7:30 Uhr – 12:00 Uhr

zusätzlich Montags: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr

im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:

bauen@gemeinde-muecke.de

und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro:

beteiligung@grosshausmann.de

übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im o.g. Beteiligungszeitraum, nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 06400 9102-0), mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.

Unterlagen zum Download:

(Die Bekanntmachung wurde bereits am 14.04.25 auf unserer Homepage veröffentlicht)