Es handelt sich bei dem Baugebiet um ein reines Wohngebiet mit 14 Bauplätzen in zweigeschossiger Bauweise mit einer Größe von 521 m² bis 625 m². Die Vergabe der Bauplätze erfolgt gemäß den „Richtlinien für die Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke der Gemeinde Mücke vom 02.03.2022“ Bauplatzvergabekriterien auf Grundlage eines Punktesystems.
Die Verkaufspreise betragen:
Grundstücke „Am Fuchsbau“ (im beigefügten Plan grün markiert): 168,75 €/m²
Grundstücke „Am Graben/Am Fuchsbau“ (im beigefügten Plan blau markiert): 147,84 €/m²
In den Beträgen sind sämtliche Beiträge nach den gemeindlichen Satzungen einschließlich der Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag in Höhe der Kosten für die bereits ausgebaute Baustraße enthalten. Hinzu kommen noch die Hausanschlusskosten für Wasser und Kanal. Diese werden ebenfalls über den Kaufpreis auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet. Der Straßenendausbau wird erst nach der Bebauung des Baugebiets erfolgen. Die Kosten des Endausbaus werden über den Erschließungsbeitrag nach der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke angefordert.
Die Lage der einzelnen Bauplätze können den beigefügten Planunterlagen entnommen werden.
Bei Interesse an dem Erwerb eines Bauplatzes, können die Unterlagen bei Frau Martin Email: l.martin@gemeinde-muecke.de, Fachbereich III -Bauen und Liegenschaften- der Gemeinde Mücke angefordert werden.
Widmung der Straße „Am Fuchsbau“
Die Straße „Am Fuchsbau“ im Ortsteil Groß-Eichen (Baugebiet „Am Graben II“, siehe Planskizze) wird gemäß § 4 Abs. 1 HStrG (Hessisches Straßengesetz) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Einstufung erfolgt in die Gruppe der Gemeindestraßen als Ortsstraße. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 43 HStrG die Gemeinde Mücke.